Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Die Lindenschule in Bautzen

Anschrift: Albert-Einstein-Straße 4, 02625 Bautzen  
Telefon: 0 35 91/ 60 35 51  
E-Mail: mailto:info@lindenschule-bautzen.de  
Schulleiterin: Frau Rabold stellvertretende Schulleiterin: Frau Lachmann
Personal: 24 LehrerInnen
22 Pädagogische Fachkräfte im Unterricht
 
Schülerzahl: 100 Schüler
14 Klassen mit einer Stärke von 6 bis10 Schülern
 

Spezifik der Schule:

  • Rollstuhlgerechter Zugang zu allen Räumen und behindertengerechte Ausstattung des Schulhofes sowie des Schulhauses
  • Unterricht erfolgt durch Aktivierung von Kopf, Herz und Hand und vermittelt lebenspraktisches Wissen und Können
  • Ganztagsschule mit Therapie- und Freizeitangeboten
  • zwei Therapieräume, 9 Fach- und Werkräume, Gymnastikhalle, Bewegungsbad
  • Schuleigener Förderverein
Örtliche Lage: inmitten des Wohngebietes "Gesundbrunnen" Bautzen
Einzugsgebiet: Stadt Bautzen und gesamter Landkreis Bautzen
Schülerbeförderung: mit Kleinbussen, Taxen, durch private Unternehmen von wohnortnaher Haltestelle bis Schule und zurück, meist Begleitdienst
Öffentliche Verkehrsmittel: Anbindung an Regionalbus (an der Schule)
Unterrichtszeiten: 8:15 Uhr bis 9:35 Uhr
10:00 Uhr bis 11:30 Uhr
13:00 Uhr bis 14:30 Uhr
Hofpause: 9:35 Uhr bis 10:00 Uhr
Betreuungszeiten: 6.45 Uhr für Fahrschüler,
7.00 Uhr für alle Schüler,
14.30 Uhr bis 15.15 Uhr - pädagogisches Angebot
bis 16.00 Uhr Spätdienst mit schriftlich begründeten Antrag an die Schulleitung. Spätdienst kann nur abgesichert werden, wenn ausreichend pädogogische Fachkräfte im Unterricht zur Verfügung stehen.
Frühstück: 7.30 Uhr bis 8.15 Uhr gemeinsam in der Klasse
Mittagessen: Firma VielfaltMenü GmbH bietet drei Essen zur Auswahl
Kosten: 4,55€/Schüler und 4,60 €/Erwachsener
Barrierefreie Toiletten: in jeder Etage
Pädagogisches Personal: 24 Lehrer, d.h. KlassenlehrerInnen und FachlehrerInnen mit folgenden Qualifikationen:
LehrerInnen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung,

22 Pädagogische Fachkräfte im Unterricht mit folgenden Qualifikationen: Staatl. anerkannte ErzieherInnen, HeilpädagogInnen, HeilerziehungspflegerInnen mit sonderpädagogischer Zusatzausbildung

zwei BeratungslehrerInnen: LehrerInnen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung mit Zusatzqualifikation
drei DiagnostiklehrerInnen: LehrerInnen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung mit Zusatzqualifikation
Regeln des Zusammenlebens: Hausordnung, Badnutzungsordnung, Computernutzungsordnung und Regelkatalog der Klassen
   

Transparenzhinweis

Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.