Verhaltenskodex

Gestaltung von Nähe und Distanz In der Arbeit mit Kindern/Jugendlichen ist ein adäquates Verhältnis von Nähe und Distanz notwendig. Es dürfen keine emotionalen oder körperlichen Abhängigkeiten entstehen. Einzelgespräche/-unterricht findet nur in den dafür vorgesehenen Räumen statt. Ein Schüler darf nicht oder nur aus pädagogischen Gründen besonders belohnt/sanktioniert werden. Bezugspersonen bauen keine privaten Freundschaften zu den Schülern auf. Es findet keine Fortführung der professionellen Beziehung im privaten Rahmen (z.B. Treffen, Urlaub) statt. Privatkontakte und Verwandtschaftsverhältnisse zu Schülern bzw. deren Familien sind offenzulegen.
Beachten der Intimsphäre Ab der Mittelstufe werden die Umkleidekabinen im Sport-/Schwimmunterricht getrennt geschlechtlich genutzt. Das Begleiten/Kontrollieren beim Umkleiden wird durch Anklopfen an die Tür erkenntlich gemacht. Es wird erst nach dem Anklopfen eingetreten. Die Unterstützung bei der Verrichtung hygienischer Maßnahmen richtet sich nach dem Entwicklungsstand der Schüler. Die Toilettengänge werden bis zur Tür begleitet (ggf. in Toilette). Anschließend wird die Toilette verlassen und vor der Tür gewartet, Zeit gegeben, angeklopft, nachgesehen. Bei pflegerischen Handlungen (z.B. wickeln) und medizinischer Ersthilfe sind die individuellen Grenzen und die Intimsphäre der Kinder/Jugendlichen zu respektieren.
Körperkontakt Körperkontakt setzt die freie Zustimmung voraus, muss altersgerecht und der jeweiligen Rolle und Situation angemessen sein. Unerwünschte Berührungen oder körperliche Annäherungen sind nicht erlaubt. Ablehnung wird akzeptiert, jedoch nicht beim Ergreifen von Maßnahmen zum Selbst- oder Fremdschutz.
Erzieherische Maßnahmen Bei erzieherischen Maßnahmen (z.B. Konsequenzen, Sanktionen) steht das Wohl des Kindes / des Jugendlichen im Vordergrund. Sie müssen in direktem Zusammenhang mit dem Regelbruch stehen, angemessen und nachvollziehbar sein. Jede Form von Gewalt, Nötigung, Drohung, Erniedrigung, Bloßstellung oder Freiheitsentzug ist untersagt.
Sprache/Wortwahl Die Unterhaltungen und Gespräche zwischen Schülern, zwischen Schülern und internen/externen Mitarbeitern der Lindenschule werden respektvoll geführt. Es wird sich mit Namen angesprochen und die Höflichkeitsformen sollen angewendet und beachtet werden. Das Verwenden von Schimpfwörtern sowie von sexualisierter und rechtsextremistischer Sprache ist verboten.
Angemessene Kleidung Es ist verboten verfassungswidrige Kleidung in der Schule zu tragen. Die Mitarbeiter sind Vorbilder. Sie tragen keine aufreizende, sexualisierte Kleidung (nicht bauchfrei, kurze Hosen müssen auf den Oberschenkeln abschließen). Als Vorbild tragen alle Lehrkräfte, die am Sportunterricht teilnehmen, Sportkleidung.
Umgang mit und Nutzung von sozialen Medien Die Mitarbeiter der Lindenschule achten auf eine gewaltfreie Nutzung aller Medien (durch Schülerinnen und Schüler) und beziehen zu jeder Form von Diskriminierung, gewalttätigem oder sexistischem Verhalten und Mobbing Stellung. Sie sensibilisieren die Kinder und Jugendlichen für eine verantwortungsvolle Nutzung der digitalen Medien und sozialen Netzwerke (Medienkompetenz). Der Kontakt zu Schülerinnen und Schülern erfolgt nicht über private Telefone, SMS sowie digitale Kommunikation sondern ausschließlich durch die Nutzung von Lernsax oder das Diensttelefon (Ausnahmen in Absprache mit der Schulleitung).
Umgang mit Fotografien und Videos Die Aufnahme und Veröffentlichung von Ton- und Bildaufnahmen bedürfen der Zustimmung der Sorgeberechtigten. Es wird respektiert, wenn Kinder/Jugendliche nicht fotografiert oder gefilmt werden wollen. Schülerinnen und Schüler dürfen weder in unbekleidetem Zustand (umziehen, duschen…) noch in anzüglichen Posen fotografiert oder gefilmt werden. Die Nutzung pornographischer Inhalte ist verboten.
Umgang mit vertraulichen Informationen Wir gehen verantwortungsvoll mit vertraulichen Informationen über bzw. von Schutzbefohlenen um, d.h. sie werden nicht an unbefugte Dritte weitergegeben, für private Zwecke missbraucht oder auf unsachgemäße Weise gespeichert.
Umgang mit Geschenken Geschenke können emotionale Abhängigkeiten fördern. Aus diesem Grund sind diese nur zulässig, wenn sie ohne zu erwartende Gegenleistung gleichwertig allen Kindern einer Klasse zugeteilt werden. Sie werden im Klassenteam abgesprochen und erfolgen aus pädagogisch sinnvollen Anlässen (z.B. Geburtstage, Siegerehrung). Das Personal nimmt Geschenke von Sorgeberechtigten nur an, wenn sie im Team transparent gemacht werden und nicht regelmäßig erfolgen.
Verhalten auf Klassenfahrten und Wandertagen Die Schüler schlafen in gleichgeschlechtlichen Zimmern. Nur in begründeten Ausnahmefällen dürfen Erwachsene in einem Zimmer mit Schüler/innen schlafen. Diese Entscheidung ist im Vorfeld mit den Sorgeberechtigten und der Schulleitung zu besprechen. Alle haben ein Anrecht auf Privatsphäre. Schlafzimmer und Sanitärräume werden von Begleitpersonen nur nach vorheriger Ankündigung (Anklopfen, Rufen) betreten.
Umgang mit Verletzungen des Verhaltenskodex Der Verhaltenskodex ist für alle internen und externen Mitarbeiter der Lindenschule verbindlich einzuhalten. Das bedeutet, dass sie auf das eigene Verhalten und das Verhalten der Kollegen achten. Regelverstöße werden thematisiert und in Abhängigkeit vom Einzelfall unterbunden. Bei schwerwiegenden Verstößen, die zu einer Kindeswohlgefährdung führen, greift das Beschwerdemanagement.