Verantwortung

Verpflichtungen:

Alle Mitarbeitenden (Lehrer, Pädagogische Fachkräfte, Referendare, Praktikanten, Technisches Personal, FSJ-ler, GTA-Anleiter, Schulbegleiter) unserer Schule nehmen bei Dienstantritt das institutionelle Schutzkonzept mit seinen Rechten und Pflichten zur Kenntnis. Sie verpflichten sich dazu, Handlungssicherheit zu erlangen und sich verantwortungsvoll für den Schutz der Kinder und Jugendlichen einzusetzen.

Alle Schüler und Schülerinnen werden altersgemäß mit den Rechten und Pflichten, die sich aus dem Schutzkonzept ergeben, insbesondere auch mit den für sie relevanten Teilen des Verhaltenskodex, vertraut gemacht und üben angemessene Verhaltensweisen in unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Veranstaltungen ein.

Eltern und/oder Sorgeberechtigte erhalten bei Unterzeichnung des Schulvertrages Kenntnis von diesem Konzept und haben jederzeit Zugang zu den in ihm enthaltenen Informationen und Beschwerdewegen. Auch sie unterstützen die Erziehung ihrer Kinder zu grenzachtendem und gewaltfreiem Umgang.

 

Verantwortlichkeiten:

Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB): Alle Lehrkräfte (Lehrer/Pädagogische Fachkräfte/Referendare) geben zur Einstellung ein erweitertes Führungszeugnis ab.

Landratsamt (LRA): Mitarbeiter (Sekretärin/ Hausmeister) reichen das erweiterte Führungszeugnis zur Einstellung beim Träger der Schule (Landratsamt) ein.

Schulleitung: Praktikanten schreiben eine Bewerbung mit Anschreiben und Lebenslauf an die Schulleitung. Zum Praktikumsbeginn müssen sie der Schulleitung ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Die Schulleitung führt jährliche Mitarbeitergespräche durch. Neuen Mitarbeitenden wird das Schutzkonzept zum Dienstantritt vorgelegt.

 

Fortbildungen:

Lehrkräfte nehmen im angemessenen zeitlichen Rahmen an Fortbildungen teil. Sie entwickeln Sensibilität, Kenntnisse und Handlungssicherheit. Sie haben ein Basiswissen, um präventiv auf SchülerInnen einzugehen und um bei einem Verdacht oder Fall der Kindeswohlgefährdung adäquat reagieren zu können.

 

Konsequenzen:

Den Mitarbeitenden ist bewusst, dass bei Übertreten bzw. Verstoß der festgelegten Verhaltensregeln dienstrechtliche und ggf. auch strafrechtliche Konsequenzen folgen.